Küchenbrand, Wasserrohrbruch oder Sturmschaden am Dach – die Liste möglicher Katastrophen im Eigenheim ist lang. Während die Haushaltsversicherung Schäden am Hausrat abdeckt, übernimmt die Eigenheimversicherung Schäden am Gebäude. Sinnvoll ist bei Eigenheimen die Kombination beider Versicherungen. Für Mietwohnungen reicht eine Haushaltsversicherung. Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollten Sie jedenfalls die Bedingungen bereits vor Vertragsabschluss genau prüfen.
Rohbauversicherung
Abgeschlossen werden sollte die Eigenheimversicherung noch vor Baubeginn als sogenannte Rohbauversicherung, die als Vorleistung für eine nachfolgende Eigenheimversicherung prämienfrei angeboten wird. Damit kann bereits der Rohbau gegen Gefahren wie z.B. Feuer, Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz, und - sobald das Gebäude rundum komplett abgeschlossen und eingedeckt ist – auch gegen Sturm und Schneedruckschäden versichert werden. Manche Versicherungen bieten sogar Schutz gegen Leitungswasser und Glasbruchschäden an. Glasbruchschäden allerdings gegen Zusatzprämie. Manchmal ist auch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Die Dauer der Rohbauversicherung beträgt im Normalfall bis zu 2 Jahre. Mit Fertigstellung des Hauses geht die zunächst prämienfreie Rohbauversicherung in die Eigenheimversicherung mit zumeist 10-jähriger Bindung über.
Die Fertigstellung bzw. der Einzug ins neue Haus ist der Versicherung rechtzeitig zu melden, da ansonsten bei einem Schadensfall die Versicherung die Leistung verweigern könnte.