Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an allen beweglichen Gegenständen in den eigenen vier Wänden ab, zB Möbeln, Teppiche, Elektrogeräte. Sie umfasst eine Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasbruchversicherung. Fast immer ist mit der Haushalts- auch eine Privat-Haftpflichtversicherung kombiniert.
Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Bezüglich Ihrer Grundelemente ist die Hausratversicherung eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz hierzu gibt es gebündelte Versicherungen (üblich im gewerblichen Bereich und in der Industrieversicherung), nur einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser zu versichern.
Schadenbeispiele
Durch einen technischen Defekt entzündet sich ein Fernsehgerät und setzt Teile des Wohnzimmers in Flammen. Rauch verdreckt weitere Räume der versicherten Wohnung. Bei den Löscharbeiten der Feuerwehr wird fast die komplette Wohnung unter Wasser gesetzt. In diesem Fall ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden am Hausrat, die direkt durch das Feuer entstanden sind als auch die Folgeschäden durch Brandrauch und Löschwasser . Eventuell anfallende Aufräumkosten werden über die Kostenposition erstattet. Schäden an der Gebäudesubstanz werden von einer Wohngebäudeversicherung ersetzt.
Ein Rohr in der versicherten Wohnung bricht aufgrund von Korrosion . Auslaufendes Leitungswasser beschädigt den Teppich und diverse Möbel. Zur genauen Leckortung wird ein Handwerksunternehmen beauftragt. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Teppich und den Möbeln sowie die Kosten zur Leckortung.
Ein Sturm reißt einige Dachpfannen weg, eindringender Regen verursacht Schäden in der versicherten Wohnung. In diesem Fall werden die Schäden am Dach durch die Gebäudeversicherung bezahlt, die Nässeschäden über die Hausratversicherung.