In Österreich haben die meisten Menschen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine ganze Reihe von Leistungen: weitgehend freier Besuch von Ärzten, Ambulanzen und Versorgung in Krankenhäusern sowie in Rehabilitationsanstalten. Diese gesetzliche Versicherung deckt zwar die meisten Gesundheitsrisiken ab, eine zusätzliche private Krankenversicherung bringt aber weitere Leistungen und Annehmlichkeiten – je nach Art und Umfang des gewählten Versicherungspakets und natürlich abhängig von der Höhe der zu zahlenden Prämien.
Krankenhauskosten-Zusatzversicherung (Sonderklasse)
- Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für stationäre Krankenhausaufenthalte wegen Krankheit, Unfall oder Entbindung. Als stationär gilt ein Aufenthalt von mindestens 24 Stunden.
Ambulante Heilbehandlung
- Versichert sind die Kosten für ärztliche Behandlungen, ambulante Heilbehandlungen (z.B. Operation eines Muttermals), ärztlich verordnete Medikamente, Heilbehelfe (z.B. Brillen und Kontaktlinsen) sowie besondere Heilbehandlungen (z.B. Physiotherapien).
Tagegeldversicherung
- Krankenhaustagegeld: leistet bei stationärer Heilbehandlung das im Vertrag vereinbarte Krankenhaustagegeld.
- Krankengeldversicherung: leistet bei Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall das im Vertrag vereinbarte Krankengeld.
Zahnbehandlung
- umfasst Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Aufgrund hoher Prämien, niedriger betraglicher Obergrenzen und hoher Selbstbehalte erscheinen uns die Produkt nicht attraktiv.