Das Zusammenleben ist heute vielerorts durch Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften geregelt. Für den Bürger bedeutet dies, dass seine rechtlichen Interessen immer öfter berührt werden, und er sein Recht verteidigen muss.
Nahezu jeder kennt diese Situationen: Streit mit dem Arbeitgeber, einem Händler, einem Unfallgegner oder dem Vermieter. Jeder Streit kostet jedoch Zeit und erfordert oft das Einschalten eines Rechtsanwalts. Ein Rechtsanwalt ist jedoch teuer. Handelt es sich um einen hohen Streitwert oder wird der Gang vor ein Gericht nötig, können die Anwaltskosten für den Durchschnittsbürger unbezahlbar werden. Dieses finanzielle Risiko soll von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Sie zahlt im Streitfall sowohl den Vorschuß für einen Rechtsanwalt als auch die bei Gericht anfallenden Kosten. Wird der Prozess gewonnen, muß die Gegenpartei die verauslagten Kosten erstatten. Ohne Rechtsschutzversicherung wäre mancher daher - selbst bei noch so guten Chancen - geneigt, auf sein Recht zu verzichten, da ihm ein Prozess finanziell zu gewagt erscheint.
Arten der Rechtsschutzversicherung
- Arbeits-Rechtsschutz Hilft, Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zu klären.
- Beratungs-Rechtsschutz Den brauchen Sie, wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar in Fragen des Familien- und Erbrechts beraten lassen.
- Schadenersatz-Rechtsschutz Tritt ein, wenn eigene Schadenersatzansprüche gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden können.
- Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Hilft, sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren zu verteidigen.
- Verkehrs-Rechtsschutz Die Rechtsschutzversicherung tritt für nahezu alle Streitigkeiten ein, die mit Verträgen, Strafverfahren, dem Führerschein und Ersatzansprüchen rund ums Auto zu tun haben. Der Rechtsschutz gilt dabei nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern für alle Insassen.
- Vertrags- und Sachenrechts-Rechtsschutz Diese Leistungskomponente unterstützt, wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen (Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Kreditaufnahme).